Information zu den Lolli-Tests

Information zu den Lolli-Tests


Liebe Eltern,

 

das Land NRW wird für die Grund- und Förderschulen das Testverfahren der Schülerinnen und Schüler ab dem 10.05.2021 bis zu dem Sommerferien umstellen.

Es handelt sich um den Lolli-Test. Die Handhabung des Lolli-Tests ist einfach und kind- bzw. altersgerecht: Dabei lutschen die Schülerinnen und Schüler 30 Sekunden lang auf einem Abstrichtupfer.

Die Abstrichtupfer aller Kinder einer Lerngruppe (A bzw. B) werden in einem Sammelgefäß zusammengeführt und als anonyme Sammelprobe (sog. „Pool“) noch am selben Tag in einem Labor nach der PCR-Methode ausgewertet. Diese Methode sichert ein sehr verlässliches Testergebnis. Zudem kann eine mögliche Infektion bei einem Kind durch einen PCR-Test deutlich früher festgestellt werden als durch einen Schnelltest, sodass auch die Gefahr einer Ansteckung rechtzeitiger erkannt wird.

Das Testverfahren wurde in einem Pilotprojekt mit 22 Kölner Schulen erfolgreich und zufriedenstellend erprobt. Das neue Testverfahren soll einen weiteren und wesentlichen Beitrag zu einem geregelten Unterrichtsalltag leisten und das weiterhin notwendige Testen soll besser und für die Schulen mit möglichst wenig Zeitaufwand in den täglichen Unterrichtsablauf integriert werden.

Dadurch erreichen wir eine größtmögliche Sicherheit und einen verbesserten Gesundheitsschutz für die Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte und OGS Mitarbeiter*innen im Präsenzbetrieb.

 

Alle Kinder der Schule nehmen an ihren Präsenztagen am Lolli-Test teil, die Testpflicht besteht weiter. Alternativ kann mit Beginn der Lolli-Tests keine Bescheinigung eines Schnelltests eines Testzentrums mehr vorgelegt werden.

 

Solange wir im Distanzunterricht sind, nehmen die Kinder in den Notbetreuungsgruppen voraussichtlich ab nächster Woche an den Lolli-Tests teil.


Der Wechselunterricht kann wieder bei einer stabilen Inzidenz unter 165 beginnen. Wir werden Sie rechtzeitig informieren. Bei einer Inzidenz über 165 bleibt es beim Distanzunterricht.


Mit Beginn des Lolli-Tests bekommen alle Kinder ein Einzelteströhrchen mit nach Hause. Das sind zunächst die Kinder der Notbetreuung, später dann alle Kinder, sobald der Wechselunterricht wieder losgehen kann. Diese Röhrchen müssen Sie gut verwahren. Sie kommen dann zum Einsatz, wenn im Pool einer Lerngruppe/ einer Notbetreuungsgruppe ein positives Testergebnis vorliegt.



Vorgehensweise bei positiven Test-Pools

Falls ein Pool positiv wird, besteht der Verdacht, dass ein oder mehrere coronapositive Schüler*innen in der Klasse/Pool sind. Die Labore übermitteln das positive Testergebnis an die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Schule. Danach erfolgt die Informationsweitergabe an die betroffenen Lehrkräfte und Eltern der entsprechenden Kinder (Telefonketten). Am Folgetag der Pooltestung - müssten alle betroffenen Schüler*innen einzeln mit der Lolli-Methode nachgetestet werden, mit Hilfe der Einzelteströhrchen. Das sollte zu Hause unter Aufsicht der Eltern geschehen. Danach bringen die Eltern dann den Einzeltest bis 8.30 Uhr in die Schule.
 

Die Einzelregistrierung der Schüler*innen soll über folgenden Link gemacht werden:


https://www.lab-quade.de/corona_registration/register_test.php?cust=NRW385
 
Hier sollen Sie die persönlichen Daten Ihres Kindes einpflegen - inklusive einer Mobilnummer eines Elternteils. Über diesen Weg kann das Labor mittels SMS die Erziehungsberechtigten über das Einzelergebnis 'positiv' oder 'negativ' für Ihr Kind informieren.


Ich bitte alle Eltern darum, Ihr Kind hier zu registrieren! Wem dies nicht möglich ist, wendet sich bitte an die Klassenlehrkraft.


Schülerinnen und Schüler, die einem Pool angehören, der ein positives Testergebnis erhalten hat, gelten als Corona-Verdachtsfälle. Die Eltern nehmen sie bis auf Weiteres in häusliche Isolation. Der Besuch des Präsenzunterrichtes oder der Notbetreung ist zunächst nicht möglich.

 


Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts nach positiver Pool-Testung

Die Vorlage eines negativen Ergebnisses bei der Nachtestung oder durch die Vorlage eines von den Eltern veranlassten PCR-Tests über den Hausarzt ist Grundvoraussetzung für die Wiederteilnahme von Schülerinnen und Schülern am Präsenzunterricht. Sie sind als Eltern verpflichtet, diese Nachtestungen verantwortungsvoll und zuverlässig durchzuführen.

Beteiligen sich Eltern nicht an der Nachtestung, müssen sie selbst aktiv auf ihre Haus- bzw. Kinderärzte zugehen, damit diese eine bestätigende PCR-Testung veranlassen können. Vorher ist eine Rückkehr in die Schule nicht möglich.

Von dem Verfahren unberührt bleiben die notwendigen Quarantänemaßnahmen, wenn eine Schülerin oder ein Schüler durch die zuständige Behörde als Kontaktperson identifiziert wird.

 


Anpassung des Wechselmodells für einen sicheren Test-Rhythmus

Wir müssen auf Anordnung des MSB unser gewohntes Wechselunterrichtsmodell aufgeben.

Die verpflichtende zweimalige Testung aller Schüler*innen erfordert es, den täglichen Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht vorzusehen, grundsätzlich in einem zweiwöchigen Rhythmus.

Das bedeutet bei geteilten Klassen für einen Zeitraum von zwei Wochen, dass die Lerngruppe A am Montag, Mittwoch, Freitag, Dienstag und Donnerstag in der Schule präsent ist, die Lerngruppe B am Dienstag, Donnerstag, Montag, Mittwoch und Freitag.


Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag
1. Woche Gruppe A Gruppe B Gruppe A Gruppe B Gruppe A
2. Woche Gruppe B Gruppe A Gruppe B Gruppe A Gruppe B


Testtage sind für die Lerngruppe A in der ersten Woche der Montag und Mittwoch, in der zweiten Woche der Dienstag und Donnerstag. Für die Lerngruppe B sind die Testtage der Dienstag, Donnerstag, Montag und Mittwoch im Zeitraum von 14 Tagen. So ist eine engmaschige und kontinuierliche Überwachung des Infektionsgeschehens in der Schule gegeben.

Bei dem täglichen Wechselmodell ist gewährleistet, dass bei einer positiven Pool-Testung die für den Folgetag vorgesehenen Einzeltestungen am Tag des Distanzunterrichts vorgenommen werden können. Auch dies trägt zu größtmöglicher Sicherheit in der Schule bei.


Auf unserer Hompage können Sie unter dem Punkt Neuigkeiten -> Corona -> Wechselbeschulung genau nachlesen, wann die Präsenztage Ihres Kindes sind. Diese Informationen werden immer aktualisiert.


Die pädagogischen Betreuungsangebote bleiben im Wechselunterricht unverändert bestehen und werden in das neue Testverfahren in geeigneter Weise integriert.


Schülerinnen und Schüler, die an der pädagogischen Betreuung teilnehmen, bleiben Teil des Pools ihrer regulären Lerngruppe. Sollte dieser Pool positiv auf SARS-COVID 19 getestet werden, dann dürfen sie solange auch nicht an der Betreuung teilnehmen, bis die Eltern einen negativen PCR-Test vorlegen.



Datenschutz

Hier finden Sie die Informationen zum Datenschutz für das NRW Lolli Projekt vom Labor. Diese Datenschutzinformationen stellen die spezielle Kurzfassung mit allen für das Projekt notwendigen Informationen dar. Damit kommen wir unserer Informationspflicht gemäß DSGVO nach.

Unsere vollständigen Informationen finden Sie unter: https://www.lab-quade.de/datenschutz/

 


Bescheinigung über ein negatives Testergebnis

Eine Bescheinigung kann nur unter folgenden Voraussetzungen ausgestellt werden:


  • Ihr Kind hat am Test im Klassenverband teilgenommen
  • Der Pool Ihres Kindes wurde negativ getestet.
  • Sie drucken sich das Formular hierzu selber aus und tragen die Personalien Ihres Kindes ein. (Das Formular können sie hier herunterladen).
  • Ihr Kind bringt das vorausgefüllte Formular am Folgetag der Testung mit in die Schule, trifft mich dort an und legt es mir zur Bescheinigung vor.


Bescheinigungen können demnach für die Stufe 1/2 nur dienstags und donnerstags ausgestellt werden. Für die Stufen 3/4 kann eine Bescheinigung mittwochs und freitags ausgefüllt werden. Diese ist dann immer auf den Vortag, 8.15 Uhr datiert. Bitte nehmen Sie das Angebot nur dann in Anspruch, wenn Sie unbedingt eine Bescheinigung brauchen. Beachten Sie bitte, dass die Bescheinigung immer erst am folgenden Tag ausgestellt werden kann, da es sich beim Lolli - Test um einen PCR Test handelt. Mit einem Selbsttest in einem Testzentrum bekommen Sie die Bescheinigung direkt. 




Herzliche Grüße

 

Anke Porzsolt



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